To Top

Fachanwaltslehrgang Verwaltungsrecht

Fachanwalt

Der Fachanwaltslehrgang Verwaltungsrecht zielt darauf ab, dass der Rechtsanwalt sich intensiv mit dem deutschen Verwaltungsrechts auseinandersetzt und so spezielle Kenntnisse auf dem Reichsgebiet bekommt. Gemäß §  8 Nr. 2 der Fachanwaltsordnung sind vor allem, besondere Kenntnisse im Bereich des allgemeinen Verwaltungsrechts, des Verfahrensrechts, und dem Recht der öffentlich-rechtlichen Ersatzleistung nachzuweisen.

Darüber hinaus ist erforderlich, dass während des Fachanwaltslehrgangs Verwaltungsrecht zusätzlich aus dem öffentlichen Baurecht, Dienstrecht, Umweltrecht, Abgabenrecht und Wirtschaftsverwaltungsrecht zwei Gebiete ausgewählt werden, die als Lernstoff zum Lehrgang hinzukommen. Die Auswahl bleibt dabei den Antragsstellern komplett überlassen und kann nach den Interessen gewählt werden.

Neben den theoretischen Kenntnissen ist erforderlich, dass insgesamt mindestens 80 Fälle in dem Rechtsgebiet bearbeitet wurden und davon mindestens 30 gerichtliche Verfahren durchgeführt wurden. Zusätzlich muss der Antragssteller mindestens 60 Fälle auf drei verschiedene Bereiche des besonderen Verwaltungsrechts, dabei auf jeden dieser drei Bereiche mindestens 5 Fälle, bearbeitet haben. Kann dies nachgewiesen werden und ist der Fachanwaltslehrgang Verwaltungsrecht erfolgreich bestanden, dann trägt der Rechtsanwalt den Titel Fachanwalt für Verwaltungsrecht.

Anbieter Fachanwaltslehrgang Verwaltungsrecht: