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Fachanwaltslehrgang Medizinrecht

Fachanwalt

Der Fachanwaltslehrgang Medizinrecht stellt den theoretischen Teil der Fachanwaltsausbildung dar und ist ein vergleichsweise neues Rechtsgebiet in Deutschland, auf dem der Erwerb eines Fachanwaltstitels möglich ist. Erst seit 2004 besteht die Gelegenheit für Rechtsanwälte, besondere Kenntnisse in dem Rechtsgebiet zu sammeln.

Inhaltlich ist der Fachanwaltslehrgang sehr umfangreich und komplex. Gemäß § 14 I b) der Fachanwaltsordnung lehrt der Kurs unter anderem die zivilrechtliche Haftung, die strafrechtliche Haftung, das Recht der privaten- und gesetzlichen Krankenversicherung. Darüber hinaus ist ebenfalls Inhalt des Fachanwaltslehrgang Medizinrecht, dass Berufsrecht der Heilberufe, sowie die Grundzüge des Arzneimittel- und Medizinproduktrechts. Auch die Approbationsordnung ist Teil des Lehrgangs. Diese beschreibt, inhaltlich kurz zusammengefasst, die Ausbildung mit den dazugehörigen Prüfungen und Voraussetzungen für Mediziner.

Neben den theoretischen Kenntnissen ist für eine erfolgreiche Fachanwaltsausbildung erforderlich, dass der Rechtsanwalt auch praktische Kenntnisse nachweisen kann. Nach § 5 Abs. 1 J) muss der Rechtsanwalt 60 Fälle im Rechtsgebiet abgearbeitet haben. Davon mindestens 15 rechtsförmliche Verfahren. Innerhalb der 15 rechtsförmlichen Verfahren, müssen 12 gerichtliche Verfahren nachgewiesen werden.  Kann ein Rechtsanwalt diese Voraussetzungen erfüllen, dann bekommt er den Titel Fachanwalt für Medizinrecht verliehen.

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