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Fachanwaltslehrgang Handels- und Gesellschaftsrecht

Fachanwalt

Ein Fachanwaltstitel für Handels- und Gesellschaftsrecht kann dadurch erworben werden, dass ein Fachanwaltslehrgang Handels-und Gesellschaftsrecht erfolgreich absolviert wurde. Deutschlandweit gibt es mittlerweile 891 Fachanwälte auf diesem Rechtsgebiet.

Der Fachanwaltslehrgang spaltet sich, wie bei allen anderen Lehrgängen, ebenfalls in einen theoretischen- und einen praktischen Teil. Inhaltlich ist der Fachanwaltslehrgang sehr komplex und umfangreich. Der Antragssteller hat besondere Kenntnisse in den Bereichen des materiellen Handelsrechts und des materiellen Gesellschaftsrecht vorzuweisen. Hinzukommt, dass ebenfalls Bezüge zum Handels- und Gesellschaftsrechts zum Arbeitsrecht, Kartellrecht,

Handwerks- und Gewerberecht, Erb- und Familienrecht sowie zum Insolvenz- und Strafrecht erforderlich sind und dementsprechend Gegenstand des Lehrganges sind. Daneben wird erwartet, dass die Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung beherrscht werden, um sämtliche Rechtsprobleme lösen zu können.

Die praktischen Voraussetzungen sind in § 4 p) der Fachanwaltsordnung geregelt. Danach muss der Antragssteller mindestens 80 Fälle auf dem Rechtsgebiet absolviert haben, davon 20 rechtsförmliche Verfahren, sowie 20 Fälle, die die Gestaltung von Gesellschaftsverträgen oder die Gründung oder Umwandlung von Gesellschaften zum Gegenstand haben. Weiterhin ist nötig, dass von den 20 Verfahren müssen mindestens fünf Fälle einen handelsrechtlichen- und fünf Fälle einen gesellschaftlichen Bezug aufweisen.   Kann ein Rechtsanwalt diese Voraussetzungen erfüllen, dann ist der praktische Teil des Fachanwaltslehrgangs erfolgreich bestanden.

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