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Fachanwaltslehrgang Versicherungsrecht

Fachanwalt

In Deutschland besteht die Möglichkeit einen Fachanwaltslehrgang Versicherungsrecht zu absolvieren. Während des Kurses soll dem Teilnehmer schwerpunktmäßig das Rechtsgebiet Versicherungsrecht näher gebracht werden. Mittlerweile gibt es 967 Rechtsanwälte, die als Fachanwalt für Versicherungsrecht zugelassen sind.

Gemäß § 14 a) der Fachanwaltsordnung ist Inhalt des Fachanwaltslehrgangs Versicherungsrechts unter anderem das allgemeine Versicherungsvertragsrecht und das Recht der Versicherungsaufsicht. Daneben gehören die Grundzüge des internationalen Versicherungsrechts und das Transport- und Speditionsversicherungsrecht ebenfalls zum Lehrstoff des Kurses. Auch das Sachversicherungsrecht, das Haftpflichtversicherungsrecht und das Rechtsschutzversicherungsrecht werden innerhalb des Fachanwaltslehrgangs Versicherungsrecht behandelt. Der Teilnehmer wird somit bestens auf spätere Rechtsprobleme der Mandanten vorbereiten und ist in der Lage, seine Mandanten zu vertreten.

Neben dem theoretischen Teil muss der Teilnehmer auch praktische Kenntnisse nachweisen. Nach § 5 h) der Fachanwaltsordnung ist erforderlich, dass der Rechtsanwalt insgesamt 80 Fälle in dem Rechtsgebiet Versicherungsrecht bearbeitet hat. Davon müssen mindestens 10 gerichtliche Verfahren gewesen sein. Dadurch soll sichergestellt werden, dass neben dem Fachanwaltslehrgang Versicherungsrecht, der Rechtsanwalt in der Lage ist, den vermittelten Lehrstoff auch in der Praxis anzuwenden.

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