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Fachanwaltslehrgang Urheber- und Medienrecht

Fachanwalt

Die Anzahl an Fachanwälten für Urheber-und Medienrecht in Deutschland ist sehr gering. Insgesamt gibt es lediglich 154 Stück, die sich auf das Urheberrecht spezialisiert haben, indem sie erfolgreich an einem Fachanwaltslehrgang Urheber- und Medienrecht teilnahmen.

Der Fachanwaltslehrgang Urheber- und Medienrecht beschäftigt sich in erster Linie mit dem geistigen Eigentum in materieller und ideeller Hinsicht. Nach § 14j FAO zielt der theoretische Teil des Lehrgangs darauf ab, besondere Kenntnisse in den Bereichen Urheberrecht einschließlich des Rechts der Wahrnehmungsgesellschaften, Leistungsschutzrechte, Urhebervertragsrecht, internationale Urheberrechtsabkommen zu vermitteln. Daneben spielt das Verlagsrecht, das Rundfunkrecht, sowie das Recht der öffentlichen Wort- und Bildberichterstattung eine nicht ganz unwichtige Rolle. Der Antragssteller soll darauf geschult werden, sämtliche Rechtsprobleme lösen zu können. Dementsprechend ist ebenfalls Teil des Fachanwaltslehrganges, dass das Verfahrensrecht und Besonderheiten des Prozessrechts näher erläutert werden.

Neben dem theoretischen Teil der Ausbildung,  muss der Antragssteller praktische Kenntnisse nachweisen. Gemäß § 5 q) der Fachanwaltsordnung müssen 80 Fälle aus allen Bereichen des Rechtsgebietes behandelt worden sein. Dabei ist erforderlich, dass dies mindestens 20 Fälle gerichtliche Verfahren gewesen sind.

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