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Fachanwaltslehrgang Agrarrecht

Fachanwalt

Der Fachanwaltslehrgang Agrarrecht ist eine neue Möglichkeit für Rechtsanwälte einen Fachanwaltstitel zu bekommen. Im Jahr 2008 wurde diese Möglichkeit erst durch eine Satzungsversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer eröffnet. Dementsprechend ist die Anzahl an Fachanwälte für Agrarrecht noch sehr gering.
Der Fachanwaltslehrgang Agrarrecht beschäftigt sich vor allem mit dem Forstrecht, dem Jagdrecht und dem landwirtschaftlichen Erbrecht. Daneben ist auch das Sozialrecht und Steuerrecht sehr relevant. Das Lebensmittelrecht und Naturschutzrecht wird im Fachanwaltslehrgang Agrarrecht ebenfalls näher gebracht. Insgesamt soll erreicht werden, dass der Teilnehmer sich vollumfassend in dem Rechtsgebiet auskennt und später alle möglichen Rechtsprobleme sicher lösen kann.
Neben den theoretischen Kenntnissen muss, wie bei allen anderen Fachanwaltslehrgängen, auch im Agrarrecht praktische Nachweise erbracht werden. Dadurch soll sichergestellt werden, dass der Rechtsanwalt auch in der Lage ist, seine theoretischen Kenntnisse in der Praxis umzusetzen. Daneben ist erforderlich, dass an jährlichen Fortbildungskursen teilgenommen wird.

Anbieter Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht: