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Fachanwaltslehrgang Bank- und Kapitalmarktrecht

Fachanwalt

Deutschlandweit gib es mittlerweile 515 zugelassene Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. Diese haben sich innerhalb eines Fachanwaltslehrgang im Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert und sind dementsprechend der richtige Ansprechpartner bei Rechtsfragen in dem Bereich.

Innerhalb der Fachanwaltsausbildung muss der Teilnehmer  einen Fachanwaltslehrgang Bank- und Kapitalmarktrecht besuchen. Inhaltlich wird den Rechtsanwälten dabei vor allem die rechtlichen Beziehungen innerhalb der Geschäftsverbindungen zwischen Bank und Kunden erläutert. Zudem sind der Zahlungsverkehr, der Wertpapierhandel, die Vermögensverwaltung, sowie das Factoring/Leasing einer der wesentlichen Bestandteile des Fachanwaltslehrgangs Bank- und Kapitalmarktrecht.

Nach dem der Rechtsanwalt den Fachanwaltslehrgang erfolgreich absolviert hat müssen praktische Nachweise erbracht werden. Gemäß § 5 s) der Fachanwaltsordnung müssen insgesamt 60 Rechtsfälle in dem Rechtsgebiet bearbeitet worden sein. Dabei ist wichtig, dass mindestens 30 rechtsförmliche Verfahren

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