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Fachanwaltslehrgang Informationstechnologierecht

Fachanwalt

Im Informationstechnologierecht besteht die Möglichkeit einen Fachanwaltstitel zu erwerben. Laut einer Statistik vom 01.01.2011 sind 244 Fachanwälte für Informationtechnologierecht in der Bundesrepublik zugelassen. Davon sind es 30 Fachanwältinnen.

Der Fachanwaltslehrgang Informationstechnologierecht soll dazu führen, dass der Rechtsanwalt besondere Kenntnisse in den Bereichen Vertragsrecht der Informationstechnologien, einschließlich der Gestaltung individueller Verträge und AGB bekommt. Auch das Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs, einschließlich der Gestaltung von Provider-Verträgen und Nutzungsbedingungen sind Gegenstand des Fachanwaltskurses.  Darüber hinaus sind in § 14 k) der Fachanwaltsordnung weitere Lerninhalte beschrieben, die zum Fachanwaltslehrgang Informationstechnologierecht gehören.

Neben dem eigentlichen Lehrgang ist weiterhin erforderlich, dass der Rechtsanwalt auch praktische Nachweise erbringt. Häufig ist dies mit sogenannten Falllisten möglich.  Der Rechtsanwalt muss gemäß § 5 r) der FAO, 50 Fälle in dem Rechtsgebiet bearbeiten. Mindestens 10 Fälle müssen rechtsförmliche Verfahren darstellen. Dabei gelten auch Verfahren vor internationalen Stellen als rechtsförmliche Verfahren.

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