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Fachanwaltslehrgang Strafrecht

Fachanwalt

In der Bundesrepublik Deutschland gibt es mittlerweile 2.596 Fachanwälte für Strafrecht, die erfolgreich einen Fachanwaltslehrgang Erbrecht absolviert haben. Damit steigt laut einer Statistik der Bundesrechtsanwaltskammer, die Anzahl der Fachanwälte, im Vergleich zum Vorjahr, um 7,54 Prozent.

Der Fachanwaltslehrgang Strafrecht beschäftigt sich im theoretischen Teil, vor allem mit dem materiellen Strafrecht einschließlich Jugend-, Betäubungsmittel-, Verkehrs-, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht. Daneben ist in § 13 der Fachanwaltsordnung zusätzlich geregelt, dass der Antragssteller besondere Kenntnisse im Bereich der Methodik und Recht der Strafverteidigung und Grundzüge der maßgeblichen Hilfswissenschaften aufweisen muss. Zudem ist das Strafverfahrensrecht, einschließlich Jugendstraf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren Bestandteil des Lehrganges. Mithilfe der theoretischen Kenntnisse soll einem Anwalt die Möglichkeit eröffnet werden, durch geschicktes Verhandeln eine Strafe zu mildern oder im Einzelfall vielleicht zu verhindern.

Neben den theoretischen Voraussetzungen, ist für die erfolgreiche Teilnahme an einem Fachanwaltslehrgang Strafrecht erforderlich, dass der Anwalt praktische Kenntnisse nachweisen kann. Nach § 5 f FAO müssen insgesamt 60 Fälle mit sogenannten Falllisten abgearbeitet worden sein, dabei 40 Hauptverhandlungstage vor dem Schöffengericht oder einem übergeordneten Gericht.

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