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Fachanwaltsordnung

Fachanwalt

Für jeden Rechtsanwalt besteht die Möglichkeit einen Fachanwaltstitel zu erwerben. Dabei ist erforderlich, dass eine Fachanwaltsausbildung erfolgreich abgeschlossen wurde.  Der Rechtsanwalt hat mit dem Abschluss besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen in dem Rechtsgebiet und kann somit komplexe Rechtsprobleme lösen.

Die Fachanwaltsordnung ist dabei die gesetzliche Grundlage, wenn es um sämtliche Fragen bezüglich der Fachanwaltsausbildung geht. Die Einzelheiten der Zulassung als Fachanwalt werden  in der Fachanwaltsordnung geregelt.

http://www.juristische-fachseminare.de/Fachanwaltsordnung.html