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Fachanwaltslehrgang Bau- und Architektenrecht

Fachanwalt

Insgesamt gibt es 2.163 zugelassene Rechtsanwälte in Deutschland, die einen Fachanwaltstitel für Bau- und Architektenrecht haben. Allesamt haben erfolgreich an einem Fachanwaltslehrgang Bau- und Architektenrecht teilgenommen und so den theoretischen Teil der Fachanwaltsausbildung durchlaufen. 

Gemäß § 14 e) der Fachanwaltsordnung werden den Kursteilnehmern das Bauvertragsrecht, das Recht der Architekten und Ingenieure und das Recht der öffentlichen Vergabe von Bauaufträgen näher gebracht. Zusätzlich wird das öffentliche Baurecht und die Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung vertieft. Der Fachanwaltslehrgang Bau- und Architektenrecht soll den Teilnehmern im wesentliche sämtliche materiellen Probleme vermitteln, umso später die anfallenden Rechtsprobleme sauber lösen zu können.

Ist der Fachanwaltslehrgang Bau- und Architektenrecht erfolgreich abgeschlossen, dann muss der Rechtsanwalt zusätzlich noch praktische Kenntnisse in dem Rechtsgebiet aufweisen. Nach § 5 l) der Fachanwaltsordnung müssen innerhalb eines bestimmten Zeitraumes, 80 Rechtsfälle bearbeitet worden sein. Davon ist erforderlich, dass mindestens 40 gerichtliche Verfahren dabei gewesen sind.

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