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Überblick zum Fachanwalt

Fachanwalt

Viele Rechtsanwälte tragen den Titel Fachanwalt für ein bestimmtes Rechtsgebiet. Dabei stellt sich die Frage, inwiefern dieser Titel für einen Rechtsanwalt zu bekommen ist und welchen Stellenwert ein derartiger Titel eigentlich besitzt. Jeder Rechtsanwalt besitzt die Möglichkeit gemäß § 43c BRAO maximal drei Fachanwaltstitel zu haben. Um diesen Titel tragen zu dürfen, ist es erforderlich, dass eine Fachanwalt- Ausbildung erfolgreich abgelegt wird. Die Fachanwalt- Ausbildung ist in der Fachanwaltsordnung, kurz FAO gesetzliche geregelt. Grundsätzlich lassen sich dabei die Anforderungen in praktische- und theoretische Kenntnisse spalten.

Der theoretische Teil der Ausbildung

Der theoretische Teil der Fachanwalt- Ausbildung besteht vor allem an der Teilnahme an einem Fachanwaltslehrgang. Insgesamt beträgt dieser gemäß § 4 der Fachanwaltsordnung mindestens 120 Zeitstunden und ist neben der normalen anwaltlichen Tätigkeit zu absolvieren. Er kann allerdings auch mehr Zeit in Anspruch nehmen. Dies ist abhängig von dem jeweiligen Rechtsgebiet, indem der Fachanwaltstitel erreicht werden möchte. Dazu kommt, dass der Teilnehmer gemäß § 4a FAO schriftliche Leistungskontrollen zu bestehen hat, die insgesamt wenigstens 15 Zeitstunden andauern. In der Regel sind diese Leistungstest auf drei beschränkt, sodass bei 15 Zeitstunden ein Leistungstest maximal 5 Stunden dauert.  Hat der Teilnehmer diese erfolgreich absolviert, so ist der theoretische Teil der Fachanwaltsausbildung abgeschlossen und es fehlt lediglich der praktische Teil.

Der praktische Teil der Ausbildung

Im praktischen Teil der Fachanwaltsausbildung, muss der Antragssteller innerhalb eines bestimmten Zeitraumes eine bestimmt Anzahl an Fällen in dem Rechtsgebiet bearbeitet haben. Die genaue Anzahl ist in der Fachanwaltsordnung gemäß § 5 ff zu finden. Zur Kontrolle, durch die Rechtsanwaltskammer, muss der Rechtsanwalt oder die Rechtsanwältin Falllisten vorlegen. Dies prüft anschließend, ob die vorgeschriebenen Fälle tatsächlich erreicht worden. Ist dies der Fall, dann hat der Antragssteller den praktischen Teil erfüllt.

Das Fachgespräch

Schlussendlich kommt es gemäß § 7 FAO zu einem Fachgespräch mit dem Fachausschuss, wenn sämtliche Voraussetzungen erfüllt sind. Die mündliche Prüfung dauert dabei zwischen 45 bis 60 Minuten und beschäftigt sich thematisch mit sämtlichen Fragen bzgl. des ausgewählten Rechtsgebietes. Mit dieser Prüfung ist die Fachanwalt Ausbildung abgeschlossen, und der Rechtsanwalt trägt den Titel Fachanwalt für das ausgebildete Rechtsgebiet.