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Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht

Fachanwalt

Der Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht ist in Deutschland eines der beliebtesten Fachanwaltslehrgänge. Laut einer Statistik der Bundesrechtsanwaltskammer gibt es 8.373 Fachanwälte für Arbeitsrecht, die allesamt an einem Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht erfolgreich teilgenommen haben.

Der Lehrgang, als theoretischer Teile der Fachanwaltsausbildung,  soll inhaltlich den Teilnehmern sämtliche Schwerpunkte des Arbeitsrechtes vermitteln. Gemäß § 5c) der Fachanwaltsordnung wird dabei das Individual-, das Kollektivarbeitsrecht und das Verfahrensrecht vertieft. Das Individualarbeitsrecht beschäftigt sich unter anderem mit dem Abschluss und änderung des Arbeits- und Berufsausbildungsvertrages, dem Kündigungsschutz und dem Grundzügen der betrieblichen Altersvorsorge. Inhaltlich befasst sich hingegen das Kollektivarbeitsrecht mit dem Tarifrecht, dem Personalvertretungs- und Betriebsverfassungsrecht und den Grundzügen des Arbeitskampf- und Mitbestimmungsrechts. Das Verfahrensrecht klärt über die Besonderheiten des Prozessrechts im Arbeitsrecht auf.

Hat der Teilnehmer erfolgreich an einem Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht teilgenommen, dann muss er zusätzlich gemäß § 10 FAO noch besondere Kenntnisse nachweisen.  Insgesamt müssen 100 Fälle aus dem Gebiet des Arbeitsrechts abgearbeitet worden sein. Davon mindestens die Hälfte gerichts- oder rechtsförmliche Verfahren.

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